Produktion & Kauf · 6 Fragen

Wer entscheidet, und was MODUNERA dafür liefert.

Die Grenze zwischen Herstellerunterlage und Behördenentscheidung.

In der Regel ja. Ein Fahrgestell macht aus einem Gebäude kein Fahrzeug: sobald das Haus dauerhaft steht und bewohnt wird, wird es als bauliche Anlage beurteilt. Die Räder sind für den Transport relevant, nicht für das Genehmigungsverfahren.

Maßzeichnungen, Ansichten, Grundriss, Aufbaubeschreibung, Angaben zur Haustechnik und die vorhandenen Nachweise zu Bauteilen. Was die Behörde darüber hinaus verlangt — Lageplan, Standsicherheitsnachweis am konkreten Standort, Entwässerungsplan — kommt vom örtlichen Planer, nicht vom Hersteller.

Wir prüfen die Machbarkeit aus Herstellersicht: Zufahrt, Kranstellung, Untergrund, Anschlusswege und ob das gewünschte Modell dort aufgestellt werden kann. Die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit prüft die zuständige Behörde — das ist eine andere Frage und eine andere Zuständigkeit.

Immer die für Ihren Standort zuständige Stelle: in Deutschland das Bauamt, in den Niederlanden die Gemeinde über das Omgevingsloket, in Dänemark die Kommune, in Luxemburg der Bürgermeister der Gemeinde, in der Schweiz Gemeinde und Kanton. Keine Herstellerangabe ersetzt diesen Bescheid.

Über die Auslegung von Tragwerk, Dämmung, Verglasung und Verankerung gegen die für den Zielort geltenden Lastannahmen. Diese Auslegung erfolgt projektbezogen mit Berechnung; ohne diese Berechnung machen wir keine Aussage zur Eignung für alpine oder skandinavische Lasten.

Nein. Auslegungstemperatur, Schnee- und Windlast, Elektro- und Abwasserregeln unterscheiden sich zwischen der niederländischen Küste, dem dänischen Winter und einem Schweizer Tal deutlich. Deshalb wird das Zielland vor der Bemusterung benannt, nicht danach.