Modulbau & Modulhäuser
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Modulbau & Modulhäuser

Erweiterbare Raummodule für Wohnen, Hospitality, Büro und Gewerbe – für jedes Projekt geplant und transportfähig gefertigt.

Einordnung

Ein Modul ist ein Raum, der in der Halle fertig gebaut und in einem Stück gesetzt wird. Fast alles an ihm wird davon bestimmt, was auf der Straße transportiert werden darf — Breite, Höhe und Gewicht sind Entwurfsgrößen, nicht Nebenbedingungen.

Leistungsumfang

Was wir unter Modulbau & Modulhäuser fertigen.

Tiny Houses bleiben das Hauptgeschäft. Dieses Feld ergänzt es dort, wo ein Projekt mehr Fläche, eine andere Tragstruktur oder eine eigenständige Lieferung braucht.

  • Wohn- und Gästemodule
  • Hotelzimmer, Rezeption und Sanitärblöcke
  • Büro-, Verkaufs- und Werkstatteinheiten
  • Anbauten und Erweiterungen bestehender Gebäude
Machbarkeit

Woran es tatsächlich entschieden wird.

Diese vier Punkte entscheiden die meisten Projekte in diesem Feld — früh geklärt kosten sie nichts, spät geklärt kosten sie den Termin.

01

Das Transportmaß, nicht die Halle

Die Grenze für ein Modul setzt die Straße. Was ohne Sondertransport fahren darf, bestimmt Breite und Höhe; alles darüber ist herstellbar, ändert aber Route, Genehmigung, Begleitung und Kosten. Diese Frage gehört an den Anfang des Entwurfs, nicht ans Ende.

02

Die Fuge zwischen zwei Modulen

Zwei Module nebeneinander sind nicht zwei Gebäude. An der gemeinsamen Kante treffen Schall, Brand und Feuchte aufeinander, und dieser Anschluss ist der aufwendigste Teil eines mehrteiligen Gebäudes. Er wird konstruiert, bevor die Module gebaut werden.

03

Kran und Fundament

Ein Modul wird geliefert, nicht vor Ort errichtet. Der Kran muss die endgültige Position erreichen, und das Fundament muss vorher fertig und maßhaltig sein. Zufahrt, Aufstellfläche und Untergrund sind Teil der Machbarkeit.

04

Baurecht bleibt Baurecht

Ein Modul, das stehen bleibt, ist ein Gebäude. Vorgefertigt heißt nicht genehmigungsfrei. Zone, Nutzung und Dauer entscheidet die zuständige Stelle am Standort — nicht die Bauweise.

Abgrenzung

Was enthalten ist — und was nicht.

Die zweite Spalte ist die wichtigere. Fundament, Anschluss und Genehmigung sind die Positionen, die ein Angebot nicht enthält und ein Projekt trotzdem braucht.

Im Lieferumfang

  • Tragstruktur, Hülle und Innenausbau
  • Haustechnik bis zur Anschlusskante
  • Werksseitige Kontrolle und Dokumentation

Nicht enthalten

  • Fundament und Erdarbeiten
  • Kran, Montage vor Ort und Verbindung mehrerer Module, sofern nicht beauftragt
  • Anschluss an Wasser, Abwasser und Strom
  • Genehmigung im Zielland
FAQ

Fragen, die vor dem Angebot kommen.

Die Grenze setzt der Transport, nicht die Fertigung. Was ohne Sondertransport fahren darf, bestimmt Breite und Höhe. Darüber hinaus ist vieles herstellbar, aber Route, Genehmigung und Kosten ändern sich — deshalb wird diese Frage vor dem Entwurf geklärt.

Ja, wenn die Erweiterung von Anfang an vorgesehen ist. Anschlusskante, Technikführung und Fundament müssen darauf vorbereitet sein. Nachträglich ein Modul anzudocken ist möglich, kostet aber mehr, als es gleich mitzuplanen.

Wenn es stehen bleibt: ja. Die Vorfertigung ändert daran nichts. Zuständig ist die Stelle am Standort; die Länderseiten nennen für jeden Zielmarkt, wer das ist und welcher Plan gilt.

Das Tiny House steht auf einem Fahrgestell und bleibt beweglich; das Modul steht auf einem Fundament und wird einmal gesetzt. Daraus folgt fast jeder weitere Unterschied — Zulassung, Genehmigungsweg, Fundament, Transport.

Das hängt von Stückzahl, Ausbaustandard und Freigabezeiten ab. Ein Termin wird nach der Bemusterung zugesagt und nicht davor, weil jede frühere Zahl geraten wäre.

Fünf Zielmärkte

Was dabei je Zielland zu klären ist.

Dieselbe Frage wird in Kopenhagen anders beantwortet als in Zürich. Diese fünf Punkte gehören in jede Projektprüfung – unabhängig davon, welches Detail Sie gerade recherchieren.

Deutschland

Zuständig: die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Maßgeblicher Plan: der Bebauungsplan, ersatzweise die Beurteilung nach § 34 oder § 35 BauGB.

Dauerwohnen ist möglich, wenn das Grundstück im Innenbereich liegt oder ein Bebauungsplan Wohnnutzung zulässt und das Vorhaben genehmigt wird. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist Wohnen nur in eng begrenzten Fällen privilegiert – das ist der häufigste Grund, aus dem deutsche Projekte scheitern.

Deutschland →

Niederlande

Zuständig: die Gemeinde über das Omgevingsloket.

Maßgeblicher Plan: das omgevingsplan der Gemeinde nach der Omgevingswet.

Dauerwohnen setzt eine Wohnfunktion im omgevingsplan voraus. Viele attraktive Standorte sind als Erholungs- oder Freizeitgebiet ausgewiesen, wo permanentes Wohnen nicht erlaubt ist – auch wenn es faktisch geschieht.

Niederlande →

Dänemark

Zuständig: die kommune.

Maßgeblicher Plan: der lokalplan zusammen mit dem Zonenstatus (byzone, sommerhusområde oder landzone).

Dauerwohnen setzt einen Standort in byzone oder eine eine Ausweisung dafür voraus. In sommerhusområder ist die ganzjährige Wohnnutzung grundsätzlich beschränkt; Ausnahmen sind an persönliche Voraussetzungen geknüpft.

Dänemark →

Luxemburg

Zuständig: die commune.

Maßgeblicher Plan: der plan d'aménagement général (PAG) und der zugehörige plan d'aménagement particulier (PAP).

Dauerwohnen ist möglich, wenn die Zone im PAG Wohnnutzung zulässt und die autorisation de construire erteilt wird. Wegen der kleinen Gemeindegrößen unterscheidet sich die Praxis von Ort zu Ort spürbar.

Luxemburg →

Schweiz

Zuständig: die Gemeinde zusammen mit dem Kanton.

Maßgeblicher Plan: die kommunale Nutzungsplanung und die Zonenordnung.

Dauerwohnen ist innerhalb der Bauzone möglich, wenn die Zone Wohnen zulässt und die Baubewilligung erteilt wird. Außerhalb der Bauzone ist Wohnen nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig – das ist der häufigste Grund, aus dem Schweizer Projekte scheitern.

Schweiz →
Modelle

Welche Modelle dabei in Frage kommen.

Acht Grundrisse auf derselben technischen Basis von 2,55 Metern Breite. Der Unterschied liegt in Länge, Aufteilung und Ausstattungstiefe.

ModellGrundrissLängeAb Werk
MD 1Panorama und Loft8,00 m oder 9,70 m44.900 €
MD 2Zwei Lofts für Familien9,00 m52.900 €
MD 3Loft plus Zusatzraum8,00 m oder 9,70 m47.900 €
MD 4Loft, Zimmer und Veranda8,00 m oder 9,00 m50.900 €
MD 5Kompakt mit Zusatzraum8,00 m oder 9,00 m46.900 €
MD 6Chalet mit Steildach8,00 m oder 9,00 m54.900 €
MD 7Einstiegsmodell8,00 m42.900 €
MD 8Kompakt, gehobene Linie8,00 m45.900 €
Checkliste

Fünf Punkte vor der Bestellung.

  • Schriftliche Auskunft der zuständigen Behörde zur Zulässigkeit am konkreten Grundstück – mündliche Zusagen tragen kein Projekt.
  • Zufahrt und Entladepunkt mit Fotos und Maßen. Die letzten hundert Meter sind in der Praxis öfter das Problem als die Fernstrecke.
  • Erschließung: Entfernung zu Strom, Trinkwasser und Kanal. Dieser Abstand bestimmt einen der größten Nebenposten.
  • Nutzungsart und Personenzahl. Dauerwohnen, Ferien und Vermietung führen zu unterschiedlichen Auslegungen desselben Modells.
  • Budgetrahmen inklusive Fundament, Anschlüssen, Entladung, Planung, Gebühren und Versicherung – nicht nur der Werkspreis.

Projekt in 2 Minuten starten.

Zielland, Nutzung und Wunschmodell per WhatsApp senden – wir strukturieren den nächsten Schritt.

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